WIRTSCHAFTSMEDIATION

Ob arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Konflikte bei Vertragsverhandlungen oder bei späteren Vertragsinterpretationen: Viel zu viele Konflikte landen leider immer noch vor einem Gericht – und die Beteiligten hoffen alle, dass sie dort ihre Interessen am besten wahren könnten…

Heute weiß man, dass mindestens zwei Drittel aller Konflikte zu einer anderen, besseren Lösung für alle Beteiligten geführt werden könnten, wenn sie im Rahmen einer Wirtschaftsmediation gelöst würden. Eine starke Behauptung – aber: wer einmal erfahren hat, wie erfolgreich der Einsatz einer Mediation ist, wird sich wünschen, diese Methode früher kennengelernt und angewendet zu haben! 

Was ist eigentlich Wirtschaftsmediation? Mit dieser Frage werden wir häufig konfrontiert:

Wirtschaftsmediation ist:

Verhandeln! – Verhandeln mit zwei Besonderheiten:

1: Es moderiert ein besonders geschulter, neutraler Dritter.

2: Der Verlauf der Verhandlung folgt einer besonderen Struktur – einer vom Mediator vorgegebenen Struktur, deren Einhaltung essenziell für den Erfolg einer Verhandlung ist. 

Das ist (Wirtschafts-) Mediation!

In einer professionell geführten Wirtschaftsmediation geht es darum, gemeinsam mit den Konfliktbeteiligten eine Lösung zu finden. Und Lösung heißt Lösung! 

Weder ein Kompromiss noch eine Schlichtung oder ein Schiedsspruch durch einen Dritten oder ein Gericht ist hier angestrebt! Und insbesondere wird nicht um das „Rechthaben“ gestritten!  Die Beteiligten sagen sehr oft am Ende einer erfolgreichen Mediation, dass sie eine tragbare und zukunftsfähige Lösung erarbeitet haben.

Die Vorteile einer Wirtschaftsmediation sind:

1) Mediation macht den Konsens möglich.
Die Lösung orientiert sich an den wirklichen Interessen und Bedürfnissen aller direkt Beteiligten. Niemand gewinnt auf Kosten des anderen. 

2) Mediation ist verlässlich.
Die Beteiligten Konfliktparteien stehen hinter den von ihnen selbst erarbeiteten Lösungen. Sie schließen eine rechtsverbindliche Vereinbarung. 

3) Mediation ist in hohem Maße wirtschaftlich.
80 % und mehr aller durchgeführten Mediationen führen zu einer von allen Parteien anerkannten Lösung für den Konflikt. In der Regel dauert die Mediation nicht länger als einen Tag. 

4) Mediation wahrt die Vertraulichkeit
Der Anlass für den Konflikt und das Mediationsverfahren insgesamt bleiben streng vertraulich. Die Öffentlichkeit (im Gegensatz zu gerichtlich geführten Auseinandersetzungen) bleibt außen vor. 

Alle Vorteile zusammengefasst bedeuten, dass Lösungen ohne Verlierer gefunden werden! 

Vermehrt werde ich von meinen Kunden als sogenannter „Deal-Mediator“ bei Vertragsverhandlungen beauftragt, obwohl noch gar kein Konflikt vorhanden ist. Warum? 

Durch mein Know-how als Wirtschaftsmediator und meine langjährigen Erfahrungen in Verhandlungssituationen bin ich besonders geeignet, die jeweiligen Interessen der Verhandlungsparteien im Rahmen einer Moderation herauszuarbeiten und diese für alle in geeigneter Weise zu visualisieren. Das ermöglicht den Beteiligten das Erkennen und Verstehen der Interessen der jeweils anderen Verhandlungsseite. Und erst das macht ein von den betreffenden Personen geäußertes „Einverstanden“ wirksam und kraftvoll. Verträge, die auf einer „Win-Win“-Basis geschlossen sind, halten länger und werden mit höherem Engagement in wirtschaftliche Erfolge transformiert! 

Ein einfacher Schritt, der Sie nichts kostet: Vertragliche Mediationsklausel:

Ich empfehle meinen Klienten mit voller Überzeugung, dass in allen wirtschaftlich relevanten Verträgen, insbesondere jedoch in Arbeits-/Dienstverträgen für leitende Angestellte und Geschäftsführer/Vorstände sowie in allen Gesellschafter- und Unternehmenskaufverträgen eine Mediationsklausel aufgenommen werden soll. Die Vertragsparteien verpflichten sich dadurch lediglich, bevor eine Streitigkeit vor Gericht ausgetragen wird, einen ernsthaften Versuch der Streitbeilegung mittels einer professionellen Wirtschaftsmediaton durchzuführen. 

Ein Kompromiss ist der Feind einer guten Lösung!

Jürn Schmidt hat die Bedingungen gemäß Zertifizierungs-Verordnung (ZMediatAusbV) vom 21.08.2016 erfüllt und kann seit dem 22.September 2017 die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ führen.

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